Neue Rechtsgrundlage für Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen in Erarbeitung
Zum 01.04.2022 wird die bereits zu Beginn des Jahres 2020 ausgesetzte Pflicht zur „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G607)“ in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Dies gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nummer 232 auf Seite 1175 bekannt. Das BMVI erarbeitet derzeit eine neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen als eine von der Hauptuntersuchung unabhängige Anforderung. Diese wird noch in diesem Jahr erwartet.
Wie sollen Besitzer von Caravans und G607-Sachkundige mit der aktuellen Situation umgehen?
Durch die Streichung der G607-Prüfung aus der HU-RiLi hat sich nichts geändert!
Die Relevanz der G607-Prüfung für das Bestehen der HU ist bereits seit Beginn des Jahres 2020 ausgesetzt. Eine Neuregelung wird bis Ende 2022 erwartet.
Bis dahin empfiehlt der ZKF und alle weiteren, mit dem Thema befassten, seriösen Verbände, an der bewährten Praxis festzuhalten und die G 607-Prüfung wie bisher alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen durchzuführen zu lassen.
Eine defekte Flüssiggasanlage im Wohnmobil beeinträchtigt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und gefährdet die Gesundheit der Passagiere. Die Betreiber des Wohnmobils sind auch weiterhin verantwortlich, für die Sicherheit ihrer Flüssiggasanlage zu sorgen. Daran ändert auch die Aussetzung einer Prüfpflicht im Rahmen der HU nichts. Eine positive bescheinigte G 607-Prüfung ist der Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen.
Darüber hinaus ist der Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung auf vielen Campingplätzen eine Bedingung für die Platznutzung.